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Private Pflegepflichtversicherung – Die gesetzliche Basis für den Pflegefall
In Deutschland gilt: Krankenversicherungspflicht bedeutet auch Pflegeversicherungspflicht.
Wer in die private Krankenversicherung wechselt oder Beihilfe/Heilfürsorge erhält, muss den gesetzlich vorgeschriebenen Basisschutz für den Pflegefall privat absichern. Wir machen Ihnen diese Pflichtaufgabe so einfach wie möglich.
Warum brauche ich eine private Pflegepflichtversicherung (PPV)?
In Deutschland darf niemand ohne Absicherung für den Pflegefall sein. Das Gesetz schreibt vor: Ihre Pflegeversicherung folgt immer Ihrer Krankenversicherung.
Wenn Sie von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) in eine private Krankenversicherung (PKV) wechseln – zum Beispiel als Gutverdiener, Selbstständiger oder Beamter/Soldat –, verlassen Sie automatisch auch die soziale (gesetzliche) Pflegeversicherung.
Die private Pflegepflichtversicherung der BarmeniaGothaer schließt diese gesetzliche Vorgabe: Sie bietet Ihnen exakt den gleichen Leistungsumfang, der auch gesetzlich Versicherten zusteht. Sie erfüllen damit Ihre gesetzliche Pflicht und sichern sich die wichtige finanzielle Grundversorgung, falls Sie oder Ihre Angehörigen pflegebedürftig werden.
💡 Was bedeutet „Kontrahierungszwang"? Wenn Sie sich privat krankenversichern, ist das private Versicherungsunternehmen gesetzlich verpflichtet, Sie auch in die Pflegepflichtversicherung aufzunehmen – unabhängig von eventuellen Vorerkrankungen. Niemand darf hier abgelehnt werden.
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Das Teilkasko-Prinzip: Was Sie unbedingt wissen müssen
Ein häufiger Irrtum ist der Glaube, die Pflegepflichtversicherung würde im Ernstfall alle Kosten übernehmen. Das ist nicht der Fall. Der Gesetzgeber hat sie bewusst nur als eine Art „Teilkaskoversicherung" konzipiert.
Kostenfaktor im Pflegefall | Was die Pflegepflichtversicherung zahlt | Was Sie selbst zahlen müssen
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|---|---|---|
Pflege zu Hause durch Angehörige | Einen festen monatlichen Zuschuss (Pflegegeld) | Eventuelle Verdienstausfälle der Angehörigen
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Ambulanter Pflegedienst | Rechnungen bis zu einem festen Höchstbetrag | Alles, was diesen Höchstbetrag übersteigt
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Pflegeheim (Vollstationär) | Einen gesetzlich definierten Zuschuss (je nach Pflegegrad) | Den Eigenanteil (Kosten für Unterkunft, Verpflegung & Investitionen – oft über 2.500 € monatlich)
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💡 Was ist der „Eigenanteil" im Pflegeheim? Auch wenn die Pflegepflichtversicherung ihren Teil für die rein medizinische Pflege zahlt, fallen im Heim hohe Kosten für Miete, Essen und Gebäudeinstandhaltung an. Diese müssen Sie aus eigener Tasche (Rente, Erspartes) zahlen.
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Was leistet die Pflegepflichtversicherung konkret?
Die Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherung sind gesetzlich im Sozialgesetzbuch (SGB XI) streng geregelt. Sie sind bei allen Versicherungsgesellschaften in Deutschland exakt gleich. Die Höhe der Auszahlung richtet sich immer nach dem festgestellten Pflegegrad (1 bis 5).
Die wichtigsten Leistungsarten im Überblick:
Leistung | Was das für Sie bedeutet
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|---|---|
Pflegegeld | Sie erhalten monatlich Geld zur freien Verfügung, wenn Sie zu Hause von Angehörigen (z. B. dem Ehepartner) gepflegt werden.
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Pflegesachleistungen | Wenn ein professioneller, ambulanter Pflegedienst zu Ihnen nach Hause kommt, werden dessen Rechnungen bis zum Höchstbetrag übernommen.
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Vollstationäre Pflege | Ein monatlicher Zuschuss zu den reinen Pflegekosten, wenn Sie dauerhaft in einem Pflegeheim leben.
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Verhinderungspflege | Kostenübernahme für eine Ersatzpflegekraft (z. B. für einige Wochen im Jahr), wenn pflegende Angehörige Urlaub machen oder selbst krank sind.
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Wohnumfeldverbesserung | Zuschuss (bis zu 4.000 €) für den barrierefreien Umbau Ihrer Wohnung, z. B. für einen Treppenlift oder eine bodengleiche Dusche.
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💡 Was sind „Pflegegrade"? Früher sprach man von „Pflegestufen". Heute gibt es fünf Pflegegrade, die von einem Gutachter vergeben werden. Je unselbstständiger eine Person im Alltag ist (egal ob durch körperliche oder geistige Einschränkungen wie Demenz), desto höher ist der Pflegegrad und desto mehr Geld wird ausgezahlt.
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Drei echte Beispiele – damit Sie verstehen, wie die Leistung greift
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👵 Maria (Pflegegrad 2) – Pflege durch die Familie
Maria ist zunehmend vergesslich und körperlich schwach. Ihre Tochter zieht zu ihr und übernimmt die tägliche Betreuung (Kochen, Waschen, Medikamente richten). Maria erhält aus der Pflegepflichtversicherung monatlich das gesetzliche Pflegegeld (z. B. 332 €). Dieses Geld kann sie ihrer Tochter als finanzielle Anerkennung weitergeben.👨🦽 Thomas (Pflegegrad 3) – Hilfe durch den Pflegedienst
Thomas sitzt nach einem Schlaganfall im Rollstuhl. Er lebt allein zu Hause. Zweimal täglich kommt ein ambulanter Pflegedienst, um ihm beim Aufstehen, Waschen und Anziehen zu helfen. Die Pflegepflichtversicherung rechnet die Kosten als „Pflegesachleistung” bis zu einem festen Budget (z. B. 1.432 € pro Monat) direkt mit dem Pflegedienst ab.👴 Herr Müller (Pflegegrad 4) – Umzug ins Pflegeheim
Herr Müller kann nicht mehr allein leben und zieht in ein vollstationäres Pflegeheim. Ein Platz dort kostet monatlich rund 4.500 €. Die Pflegepflichtversicherung zahlt ihren gesetzlichen Festbetrag (z. B. 1.775 €). Die restlichen ca. 2.700 € muss Herr Müller aus seiner Rente und seinen Ersparnissen selbst aufbringen.
Das spricht für die Pflegepflichtversicherung bei der BarmeniaGothaer
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Da die Leistungen gesetzlich identisch sind, entscheidet der Service des Versicherers:
Alles aus einer Hand
Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung unter einem Dach bedeutet weniger Papierkram.
Bequeme Abwicklung
Rechnungen von Pflegediensten oder Sanitätshäusern laden Sie einfach per Barmenia-App hoch.
Schnelle Gutachten
Die private Pflegepflichtversicherung nutzt den medizinischen Dienst „Medicproof", der oft schnellere Begutachtungszeiten bietet als in der GKV.
Perfekte Ergänzung möglich
Die BarmeniaGothaer bietet exzellente freiwillige Pflegezusatzversicherungen, um die teure Lücke (den Eigenanteil) effektiv zu schließen.
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Häufige Fragen – klar beantwortet
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Nein. Da es sich um eine Pflichtversicherung handelt, gibt es keine Gesundheitsfragen oder Risikoaufschläge, sofern Sie den Antrag rechtzeitig (meist innerhalb von 6 Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht) stellen.
Nein. Anders als in der gesetzlichen Pflegeversicherung richtet sich der Beitrag in der privaten Pflegepflichtversicherung nach Ihrem Alter beim Vertragsabschluss, nicht nach Ihrem Gehalt. Zudem ist der Höchstbeitrag gesetzlich gedeckelt, sodass er niemals teurer sein kann als der Höchstsatz der gesetzlichen Kasse.
Ganz ehrlich: Meistens nicht. Sie deckt nur eine Basisversorgung ab. Um im Pflegefall nicht das gesamte eigene Vermögen oder das Erbe der Kinder aufbrauchen zu müssen, empfehlen Experten dringend den Abschluss einer zusätzlichen privaten Pflegetagegeld-Versicherung.
sosgesundheit – Ihr Lotse für den richtigen Pflege-Aufbau
sosgesundheit ist ein offizieller Partner der BarmeniaGothaer und hilft Ihnen dabei, Ihre gesetzlichen Pflichten unbürokratisch zu erfüllen – und gleichzeitig die fatalen Versorgungslücken zu erkennen.
Wenn Sie in die private Krankenversicherung wechseln oder verbeamtet werden, darf das Thema Pflege nicht vergessen werden. Wir sorgen dafür, dass Ihr Vertrag rechtssicher aufgesetzt wird.
🤝 Als Experten und Partner der BarmeniaGothaer übersetzen wir das Pflege-Deutsch für Sie. Wir richten Ihre Pflichtversicherung ein und berechnen Ihnen ehrlich und transparent, wie Sie Ihren Eigenanteil im Pflegeheim durch einen Zusatztarif absichern können.
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Ihre nächsten Schritte
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Status prüfen
Wechseln Sie in die PKV? Sind Sie Beamter auf Widerruf geworden? Dann besteht jetzt Handlungsbedarf.
Beraten lassen
sosgesundheit regelt mit Ihnen die Formalitäten der Pflichtversicherung und zeigt Ihnen Optionen für die private Pflegezusatzversicherung.
Gesetzliche Pflicht erfüllen
Mit einem Klick sicher aufgestellt sein und Strafzahlungen oder Deckungslücken vermeiden.